Veröffentlichung gemäß § 8 a sowie „Anhang V Information der Öffentlichkeit“ der Störfallverordnung (12. BImSchV)


1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Betreiber:
Fa. ARS-tec GmbH
Konrad-Zuse-Straße 6
89231 Neu-Ulm Betriebsbereich:
Abfallzwischenlager

2. Bestätigung des Betriebsbereichs
Der Betriebsbereich unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der unteren Klasse.
Der Betriebsbereich wurde der Behörde (Landratsamt Neu-Ulm) angezeigt. Ein Sicherheitskonzept liegt für den Betriebsbereich vor und ein Sicherheitsmanagementsystem ist eingerichtet.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Firma ARS-tec GmbH ist ein professioneller und zuverlässiger Partner für die Entsorgung und Behandlung von Sondermüll, die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung (Recycling) und spezialisiertes Beratungs- und Service Know-how für alle gewerblichen und industriellen Entsorgungsfragen in Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Um o.g. Leistungen anzubieten, betreibt die Ars-tec GmbH auf ihrem Betriebsgelände in Neu-Ulm eine Anlage zum Umschlagen und zeitweise Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Zusätzlich werden ein Teil der Abfälle einer Behandlung unterzogen oder mit artähnlichen Abfällen vermischt.

Die Arbeitsverfahren können wie nachstehend beschrieben ablaufen:

  • Die angelieferten Materialien werden eingangskontrolliert, verwogen und die Ware sofort umgefüllt oder umverpackt oder eingelagert.
  • Die Materialien werden eingangskontrolliert, verwogen und sofort auf eine Wechselbrücke verladen zum Abtransport an eine Entsorgungsanlage.
  • Materialien werden, wenn diese nicht am selben Tag weiterverarbeitet werden, bis zur oben beschriebenen Weiterverarbeitung zwischengelagert.

4. Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe sowie deren wesentliche Gefahreneigenschaften
In unserem Betrieb werden i. W. toxische, entzündbare und gewässergefährdenden Stoffen gelagert. Diese fallen unter die Störfall-Verordnung. Nicht unter die Störfallverordnung fallen Stoffe mit Gesundheitsgefahren oder Stoffe mit Ätzwirkung. Die genannten Stoffe sind wie folgt gekennzeichnet.

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall
  • Es erfolgt eine Alarmierung der Feuerwehr Neu-Ulm durch eine telefonische Meldung eines Brandes, die bei Alarmen oder Störfallen ausrückt und erforderliche Maßnahmen ergreift. Austritt von wassergefährdenden Stoffen: Bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen sind keine direkten Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu befürchten. Die Anlagen verfügen über ausreichend dimensionierte Auffangwannen bzw. Rückhaltesysteme. Beim Austritt der genannten Stoffe kann es in keinem Fall zu einer Freisetzung von Gasen oder Dämpfen kommen, die zu einem Brand oder einer Explosion führen. Ein Austritt von wassergefährdenden Stoffen mit Auswirkungen auf die Umwelt oder Bevölkerung wird ausgeschlossen.
  • Die entzündbaren Stoffe werden in einem Raum gelagert, welcher entsprechend der Bestimmungen der Betriebssicherheits-Verordnung ex-geschützt ausgeführt ist. Sollte es dennoch zu Bränden kommen, entstehen Rauchgase, die in Windrichtung über das Werksgelände hinaus gelangen können. Rauchgase enthalten Verbrennungsprodukte wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Wasser, Ruß und teilweise auch unvollständig verbrannte Bestandteile. Sollte dieser Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Wetterlage dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf den Standort ArsTec beschränkt.
6. Datum der letzten Vor‐Ort‐Besichtigung oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist: Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 der 12. BImSchV (Störfallinspektion) war am 18.05.2022. Die weiteren Informationen zur letzten Vor-Ort-Besichtigung können beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41 „Immissionsschutz und Abfallrecht“ eingeholt werden. Nähere Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV gibt es bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 50 „Technischer Umweltschutz“. 7. Weiterführende Informationen: Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles erteilen wir gerne auf Anfrage (0731 / 206045-0). Zusätzliche wichtige Informationsstellen und Rufnummern:
  • zuständige Kreisverwaltungsbehörde – Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 41 „Immissionsschutz und Abfallrecht: 0731 / 7040-0
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: 0906 / 7009-0
  Das PDF zur „Veröffentlichung zur Störfallverordnung“ können Sie sich hier herunterladen. Das PDF zur „Überwachungsbericht“ können Sie sich hier herunterladen.